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Inbetriebnahmezeitpunkt

Der Inbetriebnahmezeitpunkt einer Photovoltaikanlage ist entscheidend für die Berechnung der Fördermittel und beginnt mit der erstmaligen Stromproduktion. Eine sorgfältige Dokumentation und die Zusammenarbeit mit Fachbetrieben sichern die Förderansprüche und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Wichtig ist, die Anlage zügig in Betrieb zu nehmen, um von der Stromerzeugung und möglichen Einspeisevergütungen zu profitieren.
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    Dadurch, dass der Inbetriebnahmezeitpunkt den Beginn der Einspeisevergütung bestimmt, ist dieser extrem wichtig. Die Einspeisevergütung ändert sich monatlich und ist seit Jahren auf einem Abwärtstrend. Da diese Vergütung dann für eine Dauer von 20 Jahren festgesetzt wird, verursacht ein falscher Inbetriebnahmezeitpunkt potenziell einen sehr hohen finanziellen Schaden. Deshalb müssen gesetzliche Vorgaben und Richtlinien zwingend erfüllt werden.

    Definition

    Die Definition des genauen Inbetriebnahmezeitpunkt wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz, genauer in dem EEG 2012 § 3 Absatz 5. Hier wird beschrieben wie der Zeitpunkt ermittelt wird.
    Gemäß dem EEG ist der Zeitpunkt als die erstmalige Inbetriebsetzung des Generators der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage, unabhängig davon, ob der Generator mit erneuerbaren Energien, Grubengas oder sonstigen Energieträgern in Betrieb gesetzt wurde, definiert.

    Dies bedeutet, dass der Zeitpunkt der Inbetriebnahme derjenige Zeitpunkt ist, an dem zum ersten Mal elektrische Energie erzeugt wird. Hierbei muss diese erzeugte elektrische Energie nicht zwingend in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist werden. Es muss lediglich irgendein Verbraucher durch diesen erzeugten Strom betrieben werden. Weiterhin ist es zwingend notwendig, dass alle Bauteile und Bestandteile der Photovoltaikanlage fest verbaut und installiert sind, sodass von einem permanenten und langfristigen Betrieb auszugehen ist.

    Nachweis

    Um diesen Zeitpunkt der Inbetriebnahme auch ordentlich vor dem jeweiligen Netzbetreiber rechtfertigen zu können, muss dieser genau nachgewiesen werden. Hierzu dient ein umfassendes und detailliertes Protokoll, welches mit Fotomaterial unterfüttert wird.
    Der Netzbetreiber muss an dem Zeitpunkt, bei dem erstmals Strom fließt, nicht persönlich vor Ort sein. Um jedoch Missverständnissen vorzubeugen, sowie eine gewisse Redundanz zu generieren, sollte eine Inbetriebnahme in Verbindung mit einem Fachbetrieb geschehen. Hier bietet sich derjenige Betrieb an, welche auch maßgeblich bei der Installation unterstützt hat. So kann dieser bei etwaigen Problemen schnell für Abhilfe sorgen. Weiterhin kann man bei Rückfragen oder Unglaubwürdigkeiten diesen Fachbetrieb als Zeugen angeben.

    Zentraler Bestandteil des Protokolls für den zuständigen Netzbetreiber sind alle Betriebsgrößen und genaue Fakten und Zahlen zum Betriebszustand der eigenen Anlage. Weiterhin sind auch alle Kennzeichnungen und Typenschilder der einzelnen Komponenten wichtig. Nicht zu vergessen ist die Neigung und Ausrichtung der einzelnen Solarmodule. Diese geben Aufschluss über die Leistungsdaten.

    Als Nachweis über den Wirkungsgrad der eigenen Anlage sollten Strahlungswerte, wenn auch geschätzt, die Leerlaufspannung sowie Kurzschlussstrom an den einzelnen Solarzellen erhoben werden. So kann auch die Funktionsfähigkeit im gleichen Zuge selbst überprüft werden.

    Sollten bei diesem Protokoll absichtliche falsche Angaben getätigt werden, ist hier abseits von dem Verlust der Einspeisevergütung eine strafrechtliche Verfolgung nicht auszuschließen. Bei Unstimmigkeiten oder Unwissenheit ist hier deshalb Vorsicht geboten.

    Häufig gestellte Fragen zum Thema Inbetriebnahmezeitpunkt

    Was versteht man unter dem Inbetriebnahmezeitpunkt einer Photovoltaikanlage?

    Der Inbetriebnahmezeitpunkt einer Photovoltaikanlage bezieht sich auf den Zeitpunkt, an dem die Anlage erstmals Strom produziert und ins Netz einspeist oder für den Eigenverbrauch verwendet wird. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Garantiebedingungen und Förderungen für die Anlage.

    Wie wichtig ist der Inbetriebnahmezeitpunkt für die Förderung meiner Photovoltaikanlage?

    Der Inbetriebnahmezeitpunkt ist entscheidend für die Berechnung der Fördermittel, wie zum Beispiel die Einspeisevergütung. Abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme können die Vergütungssätze variieren, da sie regelmäßig angepasst werden. Daher ist es wichtig, den genauen Zeitpunkt der Inbetriebnahme zu dokumentieren und bei der Beantragung von Fördermitteln anzugeben.

    Wie kann ich den Inbetriebnahmezeitpunkt meiner Photovoltaikanlage dokumentieren?

    Um den Inbetriebnahmezeitpunkt Ihrer Photovoltaikanlage zu dokumentieren, sollten Sie ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellen, in dem der genaue Zeitpunkt festgehalten wird. Hierzu empfiehlt es sich, den Netzanschluss und die Stromerzeugung durch einen qualifizierten Fachmann prüfen und bestätigen zu lassen. Dieses Protokoll ist für die Beantragung von Fördermitteln und für Garantieansprüche wichtig.

    Welche Rolle spielt der Inbetriebnahmezeitpunkt für die Gewährleistung und Garantie meiner Photovoltaikanlage?

    Der Inbetriebnahmezeitpunkt ist der Startpunkt für die Gewährleistungs- und Garantiefristen Ihrer Photovoltaikanlage. Üblicherweise beträgt die Gewährleistung zwei Jahre, während die Garantiefristen für die einzelnen Komponenten, wie Solarmodule, Wechselrichter und Montagesysteme, unterschiedlich lang sein können. Daher ist es wichtig, den Inbetriebnahmezeitpunkt genau zu dokumentieren, um bei möglichen Defekten oder Leistungseinbußen Ansprüche geltend machen zu können.

    Kann ich den Inbetriebnahmezeitpunkt meiner Photovoltaikanlage verschieben, um eine höhere Einspeisevergütung zu erhalten?

    Eine Verschiebung des Inbetriebnahmezeitpunkts, um eine höhere Einspeisevergütung zu erhalten, ist in der Regel nicht empfehlenswert. Die Vergütungssätze können monatlich oder jährlich angepasst werden, und es ist schwer vorherzusagen, ob sie steigen oder fallen werden. Zudem entgehen Ihnen möglicherweise erhebliche Erträge durch den verzögerten Betrieb der Anlage. Es ist sinnvoller, die Photovoltaikanlage so früh wie möglich in Betrieb zu nehmen, um die maximale Stromproduktion und die damit verbundenen Einnahmen zu erzielen.

    Carsten Steffen
    Autor: Carsten Steffen
    Carsten Steffen, Gründer von photovoltaik.sh, bringt sein tiefes Verständnis für Photovoltaik und seine Begeisterung für erneuerbare Energien ein, um Kunden in Schleswig-Holstein seit 2021 schneller und kostengünstiger zu ihrer eigenen Photovoltaikanlage zu verhelfen. Ermöglicht wird das Dank der Zusammenarbeit mit lokalen Solarteuren. Regelmäßige Schulungen runden unsere Expertise ab. Mit der Gründung von photovoltaik.sh sind wir Ihr vertrauenswürdigen Partner für alle, die ihren Stromverbrauch nachhaltig gestalten möchten.
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