Als Stromproduzent mithilfe einer Photovoltaikanlage ist die genaue Bestimmung des netto eingespeisten Stroms, welche somit für den eigenen Gewinn zuständig ist, von immenser Bedeutung.
Dies wird anhand eines Zweirichtungszählers, bzw. einem Zwei-Wege-Zähler, erzielt. Dieser misst sowohl die Einspeisung des erzeugten Solarstroms in das öffentliche Netz sowie den Strombezug zur Eigennutzung.
In diesem Artikel werden die technische Aufbauweise, die Funktionsweise sowie die Vor- und Nachteile dieses Bauteils beleuchtet, um Ihnen ein erweitertes Verständnis darüber zu vermitteln. Dies ist wichtig um das bestmögliche aus ihrer Anlage zu ziehen.
Aspekt | Beschreibung |
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Definition | Zweirichtungszähler misst Energiefluss in beide Richtungen (Einspeisung und Bezug) |
Zweck | Abrechnung der selbst erzeugten und ins Netz eingespeisten Energie |
Installation | Teil der PV-Anlage, üblicherweise im Anschluss an Wechselrichter installiert |
Einspeisevergütung | Erlaubt die Erfassung der eingespeisten Energie zur Berechnung der Vergütung |
Eigenverbrauch | Erfassung des selbst verbrauchten Stroms, Ermittlung des Anteils am Gesamtverbrauch |
Netzentgelte und Steuern | Basis für die Berechnung von Netzentgelten, Steuern und Umlagen |
Energieeffizienz | Optimierung des Eigenverbrauchs und Reduzierung des Energiebezugs |
Smart Grid-Integration | Kommunikation mit dem Stromnetz zur Optimierung des Energieflusses |
Übersicht über Verbrauch und Erzeugung | Ermöglicht detaillierte Einblicke in Energieerzeugung und -verbrauch |
Gesetzliche Anforderungen | Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben und technischen Standards |
Seiteninhalte
Technische Aufbauweise
Ein Zweirichtungszähler besteht aus zwei Zählwerken, welche unabhängig voneinander arbeiten. Dies bedeutet, dass es zu keiner elektronischen Überlagerung und Ausgleichsrechnung kommt, womit sich Messfehler einschleichen und es ultimativ zu einer verfälschten Einspeisezahl kommt.
Eingesetzt werden sogenannte “Ferraris-Zähler”, ein elektromechanisches Messgerät, dass bei mehrphasiger Wechselspannung arbeitet und damit den erzeugten Strom sowie den bezogenen Strom misst.
Funktionsweise
Die entsprechende Einspeisevergütung berechnet sich aus der Menge an produzierten Strom der PV Anlage, welche in das öffentliche Netz eingespeist wird. Um diese eingespeiste Strommenge zu messen ist ein Einspeisezähler zuständig. Der Bezugszähler, welcher auch in jedem Haushalt ohne PV Anlage vertreten ist, misst die Menge an Strom welche bei dem zuständigen Stromanbieter erworben und verbraucht wird.
Zur Messung von dem von der eigenen Photovoltaikanlage erzeugte Solarstrom ist ein Ertragszähler notwendig. Dieser ist für die Eigenverbrauchsvergütung wichtig aber auch um die gesetzlichen Vorschriften des Mindest-Selbstverbrauchs zu erfüllen.
Die Aufgaben des Einspeisezählers und des Bezugszählers werden in der Funktionsweise eines Zweirichtungszählers zusammengefasst um so dem Verbraucher stimmige und verlässliche Ergebnisse zu liefern. Somit sind mehrere einzelne Zähler obsolet und werden gegen eine Mietpauschale zur Verfügung gestellt. Dadurch wird die Instandhaltung und regelmäßige Eichung seitens des zuständigen Netzbetreibers sichergestellt.
Vor- und Nachteile
Der größte Vorteil eines Zweirichtungszählers ist die Möglichkeit einer Fernabfrage der elektronischen Zähler. Dies bedeutet, dass auch Anlagen welche nicht direkt und einfach erreicht werden, regelmäßig abgelesen und überprüft werden können.
Weiterhin besteht ein klarer Vorteil in der Größe des Produkts. Durch die Vereinigung von zwei Zählern ist dieser sehr viel platzsparender als zwei separate Zähler.
Bei einem Stromanbieterwechsel muss jedoch dieser durch Mehrkosten von dem Anbieter gewechselt werden, da diese Einspeise- und Bezugszähler meistens Eigentum des Anbieters sind. Weiterhin sind die jährlichen Kosten durch die Miete zu beachten.
Dennoch sind diese Nachteile von Zweirichtungszählern gegenüber den Vorteilen als vernachlässigbar einzustufen.
Einrichtung eines Zweirichtungszählers
Für den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage wird häufig durch den Netzbetreiber ein Zweirichtungszähler installiert. Dieses Gerät vereint den Bezugszähler, der den aus dem Netz bezogenen Strom erfasst (Register 1.8.0), und den Einspeisezähler, der den ins Netz eingespeisten Strom misst (Register 2.8.0). Es ist erforderlich, den Zweirichtungszähler beim Netzbetreiber zu mieten, wobei die Gebühr üblicherweise zwischen etwa 40 und 80 Euro pro Jahr liegt.
Sollte kein Liefervertrag für den Strombezug abgeschlossen werden, wird der Anlagenbetreiber nach der Installation des Zweirichtungszählers vom Grundversorger kontaktiert und über das Inkrafttreten eines Grundversorgungsvertrags informiert. Daraus resultiert, dass der Anlagenbetreiber für einen – aus seiner Sicht nicht stattfindenden – Strombezug aus dem Netz bzw. einen relativ geringen Stromverbrauch eine vergleichsweise hohe jährliche Grundgebühr zu entrichten hat, was oft als ungerecht wahrgenommen wird. Die dazu befragte Bundesnetzagentur vertritt jedoch grundsätzlich die Ansicht, dass jede Stromentnahme aus dem Netz und jede Einspeisung in das Netz eines Netzbetreibers gemäß dem EnWG messtechnisch erfasst werden muss.