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Förderung nicht-fossiler Heizsysteme

Schleswig-Holstein fördert nicht-fossile Heizsysteme, um den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und fossile Brennstoffe zu reduzieren. Gefördert werden Wärmepumpen, Solarkollektoranlagen, Wärmenetze und Biomasseheizungen für Personen mit Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein und gemeinnützige Organisationen. Förderbeträge variieren nach Heizsystem, können unter Umständen verdoppelt werden, dürfen jedoch 50% der Kosten nicht überschreiten. Anträge sind online bei der IB.SH einzureichen. Geförderte Systeme müssen 5 Jahre im Eigentum bleiben und zweckentsprechend genutzt werden.
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    Aktuelle Förderungen
    Aufgrund der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts am 15. November 2023 und der nachfolgenden landesweiten Entscheidung am 16. November 2023 wurde das Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ vorläufig ausgesetzt (hier mehr Informationen). Die nachfolgenden Informationen könnten daher nicht mehr aktuell sein.

    Mehr Informationen zur Richtlinie zur Förderung nicht-fossiler Heizsysteme im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ gibt es hier.

    Die Regierung von Schleswig-Holstein hat eine neue Richtlinie zur Förderung nicht-fossiler Heizsysteme ins Leben gerufen. Das Programm zielt darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energien zu beschleunigen und die Energieeffizienz zu steigern.

    Förderziel und Zuwendungszweck

    Das Hauptziel dieser Initiative ist es, die Bürger von Schleswig-Holstein dabei zu unterstützen, ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Ein besonderer Fokus liegt auf der Verbesserung der Heizsysteme, indem auf erneuerbare Energien umgestellt wird. Der Erfolg des Programms wird an der Anzahl der neu installierten nicht-fossilen Heizsysteme gemessen.

    Gegenstand der Förderung

    Die geförderten Maßnahmen umfassen Installationen von Wärmepumpen, Solarkollektoranlagen, Anschlüssen an Wärmenetze und Biomasseheizungen.

    Anforderungen und Bedingungen

    Förderberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein sowie gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Schleswig-Holstein. Die Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen installiert werden und in Schleswig-Holstein liegen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen eine Bundesförderung erhalten und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.

    Förderbeträge

    Je nach Art der Heizung werden unterschiedliche Höchstbeträge gewährt:

    • Wärmepumpe: bis zu 2.000 EUR
    • Solarkollektoranlage: bis zu 900 EUR
    • Anschluss an ein Wärmenetz: bis zu 500 EUR
    • Biomasseheizungen: bis zu 900 EUR

    Diese Beträge können unter bestimmten Umständen, wie zum Beispiel bei Bezug von Sozialleistungen, verdoppelt werden. Die Förderung nach dieser Richtlinie darf jedoch 50% der förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten.

    Verfahren

    Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ist für die Bewilligung zuständig. Anträge sind ausschließlich online einzureichen.

    Sonstige Bestimmungen

    Nach der Bewilligung muss das geförderte System mindestens fünf Jahre im Eigentum des Antragstellers verbleiben und zweckentsprechend betrieben werden. Bei Nichterfüllung dieser Bestimmung kann der Zuwendungsbescheid widerrufen und die Zuwendung zurückgefordert werden.

    Insgesamt stellt die neue Richtlinie einen weiteren Schritt in Richtung nachhaltiger Energiegewinnung und Klimaschutz in Schleswig-Holstein dar.

    Carsten Steffen
    Autor: Carsten Steffen
    Carsten Steffen, Gründer von photovoltaik.sh, bringt sein tiefes Verständnis für Photovoltaik und seine Begeisterung für erneuerbare Energien ein, um Kunden in Schleswig-Holstein seit 2021 schneller und kostengünstiger zu ihrer eigenen Photovoltaikanlage zu verhelfen. Ermöglicht wird das Dank der Zusammenarbeit mit lokalen Solarteuren. Regelmäßige Schulungen runden unsere Expertise ab. Mit der Gründung von photovoltaik.sh sind wir Ihr vertrauenswürdigen Partner für alle, die ihren Stromverbrauch nachhaltig gestalten möchten.
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