Das Wichtigste in Kürze:
- Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist verpflichtend für alle stationären Photovoltaikanlagen und Speicher.
- Zu den erforderlichen Stammdaten zählen technische Informationen, Standortdaten der Anlage sowie persönliche Kontaktdaten.
- Die Anmeldung erfolgt online über diese Webseite der Bundesnetzagentur.
- Bei Versäumnis der Anmeldung können Bußgelder verhängt werden und Einschnitte bei der Einspeisevergütung zur Folge haben.
- photovoltaik.sh bietet Unterstützung an, um die bürokratischen Schritte zu vereinfachen.
- Änderungen in den Kontaktdaten müssen im Marktstammdatenregister aktualisiert werden.
Seiteninhalte
- Was ist das Marktstammdatenregister?
- Der Sinn des neuen Marktstammdatenregisters
- Wer muss sich ins Marktstammdatenregister eintragen?
- Anmeldepflicht und Fristen für Photovoltaik-Anlagen
- Anmeldeprozess: Schritt für Schritt
- Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anmeldung
- Reichen die bisherigen Einträge bei der Bundesnetzagentur nicht aus?
- Kosten der Registrierung
- Verwaltung und Aktualisierung der Daten
- Konsequenzen bei Nichtregistrierung im Marktstammdatenregister
- Fristen für die Registrierung von Bestands- und Neuanlagen
- Weiterführende Informationen und Unterstützung
Was ist das Marktstammdatenregister?
Das Marktstammdatenregister (MaStR), eingeführt Anfang 2019, ist ein wesentlicher Baustein der deutschen Energieinfrastruktur. Als umfassendes, amtliches Register erfasst es detaillierte Informationen über alle stromerzeugenden Anlagen in Deutschland, inklusive Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Blockheizkraftwerke (BHKW), und Windenergieanlagen. Es ersetzt alle bisherigen Meldewege nach dem EEG oder KWKG (Kraft-Wärme-Kopplung) und ist damit die zentrale Plattform für die Erfassung und das Management von über zwei Millionen dezentralen Anlagen.
Warum ist die Anmeldung wichtig?
- Rechtliche Verpflichtung: Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Förderungen: Um Förderungen, wie die Einspeisevergütung zu erhalten, ist die Anmeldung unerlässlich.
- Netzstabilität: Die Daten helfen, das Stromnetz effizient zu steuern und Engpässe zu vermeiden.
- Zentrale Erfassung aller Anlagen: Es umfasst netzgekoppelte Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Blockheizkraftwerke und weitere Anlagentypen.
- Transparenz und Netzplanung: Das Register ermöglicht eine detaillierte Übersicht und ist essentiell für die Ausbauplanung der Stromnetze.
Der Sinn des neuen Marktstammdatenregisters
Das Hauptziel des MaStR ist die vollständige Erfassung und Zentralisierung von Informationen zum Strommarkt. Durch die Zusammenführung der Daten in einer einzigen Datenbank wird die Datenqualität verbessert und der Informationsaustausch über die Energieversorgung erleichtert. Diese zentrale Datensammlung ist unerlässlich für die effiziente Planung und Überwachung des Energiemarktes.
Im MaStR werden sogenannte Stammdaten erfasst. Dazu gehören Standortdaten, technische Details der Anlage sowie Ihre Kontaktdaten. Leistungsdaten oder Ertragsdaten sind nicht erforderlich. Je nach Anlagenart variiert der Umfang der benötigten Informationen. Nützliche Hilfestellungen und Anleitungen bietet die Bundesnetzagentur auf ihrer Website an.
Wer muss sich ins Marktstammdatenregister eintragen?
Die Registrierung im MaStR ist für alle Betreiber von netzgekoppelten Stromerzeugungsanlagen verpflichtend. Dies umfasst Photovoltaikanlagen, BHKW, Batteriespeicher, KWK-Anlagen, Windenergieanlagen und Notstromaggregate. Die MaStR-Nummer, die bei der Registrierung vergeben wird, dient als eindeutige Identifikationsnummer für Marktakteure, Marktrollen und Anlagen und erleichtert den zukünftigen Datenaustausch.
Wer muss anmelden?
- Eigentümer der Anlage
- Betreiber, falls abweichend vom Eigentümer
Anmeldepflicht und Fristen für Photovoltaik-Anlagen
Jede Photovoltaikanlage, unabhängig von ihrer Größe, muss im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Dies gilt auch für kleinere Anlagen auf Wohngebäuden.
Für Bestandsanlagen
- Bestehende Anlagen: Anlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb waren, mussten bis Ende Januar 2021 registriert werden.
- Batteriespeicher: Für bestehende Batteriespeicher galt ebenfalls eine Frist bis zum 31. Januar 2021.
Für neue Anlagen
- Neuanlagen: Müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden.
- Vorabregistrierung: Eine vorzeitige Registrierung vor Inbetriebnahme ist ebenfalls möglich.
Anmeldeprozess: Schritt für Schritt
- Online-Registrierung: Die Eintragung kann nur online erfolgen.
- Erforderliche Daten: Stammdaten wie Standort, technische Daten und Kontaktdaten sind erforderlich.
- Aktualisierung der Daten: Sie sind verpflichtet, die Daten Ihrer Anlage aktuell zu halten.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anmeldung
- Registrierung: Zuerst müssen Sie sich auf der Website der Bundesnetzagentur registrieren.
- Anmelden der Anlage: Geben Sie alle erforderlichen Daten Ihrer Photovoltaikanlage ein.
- Dokumente hochladen: Laden Sie alle notwendigen Unterlagen hoch.
- Bestätigung abwarten: Nach der Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie eine Bestätigung.
Reichen die bisherigen Einträge bei der Bundesnetzagentur nicht aus?
Vorhandene Register waren oft unvollständig und boten keine ausreichende Datenqualität. Das MaStR ermöglicht erstmals eine vollständige und qualitativ hochwertige Erfassung aller relevanten Daten im Energiemarkt.
Kosten der Registrierung
Die Registrierung im MaStR ist kostenlos. Es fallen keine Gebühren durch die Bundesnetzagentur an, allerdings können Kosten entstehen, wenn man die Dienste eines externen Dienstleisters in Anspruch nimmt.
Verwaltung und Aktualisierung der Daten
Die im MaStR registrierten Daten müssen stets aktuell gehalten werden. Änderungen an den Stammdaten, wie z.B. Leistungsänderungen, Inbetriebnahmen oder Betreiberwechsel, müssen entsprechend aktualisiert werden. Für diese Änderungen bietet das MaStR verschiedene Funktionen zur Verwaltung der Daten.
Konsequenzen bei Nichtregistrierung im Marktstammdatenregister
Die Nichtregistrierung kann gravierende Folgen haben: Verlust der EEG- oder KWKG-Vergütung, Bußgelder und Probleme mit finanzierenden Banken oder Fördergebern. Auch nicht förderberechtigte Anlagen sind betroffen und müssen registriert werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
- Verlust von Förderungen: Nichtanmeldung kann zum Verlust der EEG-Vergütung führen.
- Bußgelder: Es können Bußgelder nach dem EnWG §95 verhängt werden.
Fristen für die Registrierung von Bestands- und Neuanlagen
Jede Komponente einer stromerzeugenden Anlage, einschließlich Batteriespeicher, muss separat im MaStR registriert werden. Dies gilt auch für einzelne Bestandteile einer Photovoltaikanlage, die zu unterschiedlichen Zeiten in Betrieb genommen wurden.
Für bereits bestehende Batteriespeicher galt die Registrierungsfrist bis zum 31. Januar 2021. Neue Speicher müssen, wie alle Neuanlagen, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden.
- Bestandsanlagen: Für Anlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen wurden, bestand die Pflicht zur Registrierung bis Ende Januar 2021. Falls Ihre Anlage noch nicht registriert ist, sollten Sie dies umgehend nachholen, da sonst Vergütungen zurückgehalten werden können.
- Neuanlagen: Anlagen, die ab Februar 2019 in Betrieb genommen wurden, müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Eine vorzeitige Registrierung vor Inbetriebnahme ist ebenfalls möglich.
Weiterführende Informationen und Unterstützung
Für detaillierte Fragen und Hilfestellungen zum Marktstammdatenregister steht die Bundesnetzagentur zur Verfügung. Sie bietet eine umfassende FAQ-Übersicht, telefonische Beratung über eine Hotline und ein elektronisches Kontaktformular für Anfragen. Rufen Sie uns gerne dazu an.