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Photovoltaik Liebhaberei rückwirkend

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Solar-Förderung als Beitrag zum klimaneutralen Kiel

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Eines der maßgeblichen Maßnahmen, um den fortschreitenden Klimawandel erfolgreich einzudämmen, ist der Ausbau und die Weiterentwicklung jeglicher erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Windkraft oder Wasserkraft.
Um diesen Fortschritt vor allem im privaten Bereich voranzutreiben, wird die Anschaffung, Montage und der Betrieb von Photovoltaikanlagen und deren Komponenten durch die Bundesrepublik Deutschland erheblich gefördert.

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, ist erstmals im Jahr 2000 in Kraft getreten und ist das Schlüsselelement zur Förderung des Stroms aus regenerative Energien.

Das Hauptziel des EEG ist das zentrale Steuerungsinstrument für den Ausbau erneuerbarer Energien und dessen Anteil bis 2050 auf 80 % zu steigern. Es sollen weiterhin die monetären Kosten für die Energieversorgung verringert werden sowie der technologische Fortschritt vorangetrieben werden, währenddessen fossile Brennstoffe geschont werden.

Einspeisevergütung

Das EEG regelt die Einspeisevergütung für erzeugten Strom aus hauptsächlich privat betriebenen Photovoltaikanlagen. Durch das EEG werden alle Netzbetreiber dazu verpflichtet, den erzeugten Solarstrom über eine Dauer von 20 Jahren zu einem einmalig festgelegtem Preis abzunehmen. Diese Festlegung garantiert einen wirtschaftlichen Betrieb der Solaranlage. Derzeit, im Januar 2022, liegt die Höhe der Einspeisevergütung bei 8,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde für die ersten 10 kW (für mögliche weitere 5 kW noch 7,1 Cent/Kilowattstunde) in das öffentliche Stromnetz bei Anlagen mit einer Leistung von maximal 10 Kilowatt.

Durch diese staatlich geregelte Vergütung können Erzeugungsformen in den Markt integriert werden, welche nicht alleine in der Lage sind über ihren Marktpreis mit anderen Erzeugungsformen zu konkurrieren. Langfristiges Ziel ist es jedoch, dass diese neuen Technologien aus erneuerbarer Energien ohne weitere Subventionen am Markt bestehen können.

Kreditanstalt für Wiederaufbau

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, ist eine deutsche Förderbank, welche 1948 als Anstalt öffentlichen Rechts mit dem Ziel, den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft nach dem Zweiten Weltkrieg zu finanzieren, gegründet wurde. Die Rechtsaufsicht hat das Bundesministerium der Finanzen und ist somit gesetzlich streng geregelt.

Die KfW fördert und unterstützt unter anderem Unternehmen sowie Einzelpersonen bei dem Kauf und dem Betrieb von Anlagen, welche die nachhaltige und umweltfreundliche Strom- und Wärmeeffizienz steigern. Hier sind derzeit durch das Programm der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz Tilgungszuschüsse von bis zu 55 % der förderfähigen Kosten sowie bis zu 25 Millionen Euro Zuschuss möglich.

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