Photovoltaik Kredite
Photovoltaik-Kredite erleichtern die Finanzierung von Solaranlagen für Haus- und Gewerbeimmobilienbesitzer. Durch Ratenkredite, Leasing oder Pacht können Investitionen gestreckt und oft mit staatlichen Förderungen kombiniert werden. Anbieter wie SWK Bank oder ...
Eigenverbrauch in der Photovoltaik
Der Eigenverbrauch von Solarstrom gewinnt durch steigende Energiepreise und sinkende staatliche Förderungen zunehmend an Bedeutung. Er ermöglicht erhebliche Einsparungen gegenüber dem Bezug von Strom aus dem öffentlichen Netz. Die Installation ...
Ablauf der EEG-Umlage: Was jetzt?
Die Einspeisevergütung, wie sie in dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz geregelt ist, endete für die ersten Photovoltaikanlagen am 31.12.2020. Damit ist die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung für Anlagen, welche bis zum 31.12.2000 in Betrieb ...
Aktuelle Förderung der Photovoltaik in Schleswig Holstein
In Schleswig-Holstein wird die Photovoltaik durch spezifische Fördermaßnahmen unterstützt, die sich insbesondere auf die Speicherung der erzeugten Energie konzentrieren. Dies umfasst die Förderung von Batteriespeichern, Photovoltaik-Balkonanlagen und Stromtankstellen mit dem ...
Einspeisevergütung – EEG 2024
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2024 fördert die Nutzung von Solarstrom durch Einspeisevergütungen und Marktprämien, um den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen. Die Vergütungen sinken stufenweise, um den technologischen Fortschritt und die ...
Eines der maßgeblichen Maßnahmen, um den fortschreitenden Klimawandel erfolgreich einzudämmen, ist der Ausbau und die Weiterentwicklung jeglicher erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Windkraft oder Wasserkraft.
Um diesen Fortschritt vor allem im privaten Bereich voranzutreiben, wird die Anschaffung, Montage und der Betrieb von Photovoltaikanlagen und deren Komponenten durch die Bundesrepublik Deutschland erheblich gefördert.
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, ist erstmals im Jahr 2000 in Kraft getreten und ist das Schlüsselelement zur Förderung des Stroms aus regenerative Energien.
Das Hauptziel des EEG ist das zentrale Steuerungsinstrument für den Ausbau erneuerbarer Energien und dessen Anteil bis 2050 auf 80 % zu steigern. Es sollen weiterhin die monetären Kosten für die Energieversorgung verringert werden sowie der technologische Fortschritt vorangetrieben werden, währenddessen fossile Brennstoffe geschont werden.
Einspeisevergütung
Das EEG regelt die Einspeisevergütung für erzeugten Strom aus hauptsächlich privat betriebenen Photovoltaikanlagen. Durch das EEG werden alle Netzbetreiber dazu verpflichtet, den erzeugten Solarstrom über eine Dauer von 20 Jahren zu einem einmalig festgelegtem Preis abzunehmen. Diese Festlegung garantiert einen wirtschaftlichen Betrieb der Solaranlage. Derzeit, im Januar 2022, liegt die Höhe der Einspeisevergütung bei 8,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde für die ersten 10 kW (für mögliche weitere 5 kW noch 7,1 Cent/Kilowattstunde) in das öffentliche Stromnetz bei Anlagen mit einer Leistung von maximal 10 Kilowatt.
Durch diese staatlich geregelte Vergütung können Erzeugungsformen in den Markt integriert werden, welche nicht alleine in der Lage sind über ihren Marktpreis mit anderen Erzeugungsformen zu konkurrieren. Langfristiges Ziel ist es jedoch, dass diese neuen Technologien aus erneuerbarer Energien ohne weitere Subventionen am Markt bestehen können.
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, ist eine deutsche Förderbank, welche 1948 als Anstalt öffentlichen Rechts mit dem Ziel, den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft nach dem Zweiten Weltkrieg zu finanzieren, gegründet wurde. Die Rechtsaufsicht hat das Bundesministerium der Finanzen und ist somit gesetzlich streng geregelt.
Die KfW fördert und unterstützt unter anderem Unternehmen sowie Einzelpersonen bei dem Kauf und dem Betrieb von Anlagen, welche die nachhaltige und umweltfreundliche Strom- und Wärmeeffizienz steigern. Hier sind derzeit durch das Programm der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz Tilgungszuschüsse von bis zu 55 % der förderfähigen Kosten sowie bis zu 25 Millionen Euro Zuschuss möglich.