Kiel strebt an, durch erneuerbare Energien eine klimaneutrale und effiziente Energieversorgung zu erreichen. Die Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sollen hierbei eine Schlüsselrolle spielen. Der Ausbau dieser Technologien soll bis 2035 auf 50 Megawatt erhöht werden, um so die Stromversorgung der Stadt zu unterstützen.
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Ausbauziel und aktuelle Situation
Das Ziel ist es, den Solarstromanteil bis 2035 auf 50 Megawatt zu erhöhen, von den aktuell 14 Megawatt. Diese Kapazität würde ausreichen, um rund 24.500 2-Personenhaushalte zu versorgen.
Unternehmensbeitrag zur Klimaneutralität
Unternehmen wie Adolf Richter – Stahl – Metalle – Kunststoffe GmbH sind bereit, ihren Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten, indem sie Solarenergie nutzen. Die Selbstproduktion von Strom und die Eingliederung überschüssiger Energie ins Netz gehören zu den strategischen Plänen.
Mögliche Zuwendungsempfänger*innen
Die Empfänger der Solarförderungen sind vielfältig, einschließlich Wohnungsunternehmen, privater Eigentümer, Vereine, Genossenschaften und Mieter, die im Besitz oder Eigentum geeigneter Immobilien sind.
Fördervoraussetzungen
Die Bewilligung der Fördermittel ist an spezifische Voraussetzungen geknüpft, die in der Förderrichtlinie genau definiert sind.
Förderfähige Leistungen
Die Förderung unterteilt sich in verschiedene Kategorien:
- Beratungs- und Unterstützungsangebote: Hierzu zählen Voruntersuchungen, Einstiegsberatung für Unternehmen und begleitende Maßnahmen zur Überprüfung der Eignung von Gebäuden für Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen.
- Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen: Dieser Teil der Förderung ist spezifisch für verschiedene Arten von Gebäuden (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Nichtwohngebäude und Freiflächen) und umfasst auch spezielle Bonusse für innovative Ansätze.
- Mieter*innenstromanlagen: Die Förderung unterstützt die Umsetzung von Anlagen, die direkt den Mietern Strom liefern, mit einem pauschalen Zuschuss pro Anlage.
Weiterbetrieb von Bestandsanlagen
Umrüstung von Post-EEG-Anlagen auf Eigenversorgung: Nach dem Auslaufen der EEG-Einspeisevergütung können Photovoltaik-Anlagen für die Eigenversorgung umgerüstet werden. Hierfür kann ein pauschaler Zuschuss von 500 Euro pro Anlage beantragt werden, wobei das jährliche Gesamtbudget für diese Förderung 5.000 Euro beträgt.
Inbetriebnahme von Solarthermie-Anlagen zur Warmwasseraufbereitung: Förderung der Installation von solarthermischen Anlagen mit 700 Euro pro Gebäude oder 200 bzw. 250 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche, abhängig vom Kollektortyp. Für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude gibt es zusätzliche Konditionen, mit einer maximalen Zuwendung von 2.000 Euro pro Vorhaben. Das jährliche Gesamtbudget liegt bei 23.000 Euro.
Solarthermische Anlagen zur Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung: Die Stadt Kiel fördert die Installation von solarthermischen Anlagen mit einem pauschalen Zuschuss von 1.000 Euro für Einfamilienhäuser oder 200 bzw. 250 Euro pro Quadratmeter für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude. Die maximale Förderung pro Vorhaben beträgt 5.000 Euro. Das jährliche Gesamtbudget beläuft sich auf 38.500 Euro.
Kontakt und Antragsinformationen: Anträge können online gestellt oder per PDF heruntergeladen werden. Weitere Informationen und Unterstützung sind bei der Landeshauptstadt Kiel, Umweltschutzamt, Abteilung Klimaschutz erhältlich. Kontaktdetails und zusätzliche Informationen zum Thema Solarenergie sind auf der Website kiel.de/solar zu finden.