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Solar-Förderung als Beitrag zum klimaneutralen Kiel

Kiel fördert den Ausbau von Photovoltaik und Solarthermie, um bis 2035 eine klimaneutrale Energieversorgung mit 50 Megawatt Solarstromleistung zu erreichen. Die derzeitige Leistung von 14 Megawatt soll deutlich gesteigert werden. Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, private Hauseigentümer und andere Gruppen können Zuschüsse für die Installation und Inbetriebnahme von Solaranlagen sowie für Beratungsleistungen beantragen. Die Förderung umfasst Zuschüsse für die Anschaffung von Anlagen, die Förderung von Mieterstromanlagen und Zuschüsse für die Nachrüstung bestehender Anlagen. Auch solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung werden mit speziellen Zuschüssen gefördert. Anträge und weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Stadt und beim Amt für Umweltschutz.
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    Bester Solarbetrieb Schleswig-Holsteins
    Aktuelle Förderungen
    Aufgrund der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts am 15. November 2023 und der nachfolgenden landesweiten Entscheidung am 16. November 2023 wurde das Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ vorläufig ausgesetzt (hier mehr Informationen). Die nachfolgenden Informationen könnten daher nicht mehr aktuell sein.

    Kiel strebt an, durch erneuerbare Energien eine klimaneutrale und effiziente Energieversorgung zu erreichen. Die Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sollen hierbei eine Schlüsselrolle spielen. Der Ausbau dieser Technologien soll bis 2035 auf 50 Megawatt erhöht werden, um so die Stromversorgung der Stadt zu unterstützen.

    Ausbauziel und aktuelle Situation

    Das Ziel ist es, den Solarstromanteil bis 2035 auf 50 Megawatt zu erhöhen, von den aktuell 14 Megawatt. Diese Kapazität würde ausreichen, um rund 24.500 2-Personenhaushalte zu versorgen.

    Unternehmensbeitrag zur Klimaneutralität

    Unternehmen wie Adolf Richter – Stahl – Metalle – Kunststoffe GmbH sind bereit, ihren Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten, indem sie Solarenergie nutzen. Die Selbstproduktion von Strom und die Eingliederung überschüssiger Energie ins Netz gehören zu den strategischen Plänen.

    Mögliche Zuwendungsempfänger*innen

    Die Empfänger der Solarförderungen sind vielfältig, einschließlich Wohnungsunternehmen, privater Eigentümer, Vereine, Genossenschaften und Mieter, die im Besitz oder Eigentum geeigneter Immobilien sind.

    Fördervoraussetzungen

    Die Bewilligung der Fördermittel ist an spezifische Voraussetzungen geknüpft, die in der Förderrichtlinie genau definiert sind.

    Förderfähige Leistungen

    Die Förderung unterteilt sich in verschiedene Kategorien:

    1. Beratungs- und Unterstützungsangebote: Hierzu zählen Voruntersuchungen, Einstiegsberatung für Unternehmen und begleitende Maßnahmen zur Überprüfung der Eignung von Gebäuden für Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen.
    2. Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen: Dieser Teil der Förderung ist spezifisch für verschiedene Arten von Gebäuden (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Nichtwohngebäude und Freiflächen) und umfasst auch spezielle Bonusse für innovative Ansätze.
    3. Mieter*innenstromanlagen: Die Förderung unterstützt die Umsetzung von Anlagen, die direkt den Mietern Strom liefern, mit einem pauschalen Zuschuss pro Anlage.

    Weiterbetrieb von Bestandsanlagen

    Umrüstung von Post-EEG-Anlagen auf Eigenversorgung: Nach dem Auslaufen der EEG-Einspeisevergütung können Photovoltaik-Anlagen für die Eigenversorgung umgerüstet werden. Hierfür kann ein pauschaler Zuschuss von 500 Euro pro Anlage beantragt werden, wobei das jährliche Gesamtbudget für diese Förderung 5.000 Euro beträgt.

    Inbetriebnahme von Solarthermie-Anlagen zur Warmwasseraufbereitung: Förderung der Installation von solarthermischen Anlagen mit 700 Euro pro Gebäude oder 200 bzw. 250 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche, abhängig vom Kollektortyp. Für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude gibt es zusätzliche Konditionen, mit einer maximalen Zuwendung von 2.000 Euro pro Vorhaben. Das jährliche Gesamtbudget liegt bei 23.000 Euro.

    Solarthermische Anlagen zur Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung: Die Stadt Kiel fördert die Installation von solarthermischen Anlagen mit einem pauschalen Zuschuss von 1.000 Euro für Einfamilienhäuser oder 200 bzw. 250 Euro pro Quadratmeter für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude. Die maximale Förderung pro Vorhaben beträgt 5.000 Euro. Das jährliche Gesamtbudget beläuft sich auf 38.500 Euro.

    Kontakt und Antragsinformationen: Anträge können online gestellt oder per PDF heruntergeladen werden. Weitere Informationen und Unterstützung sind bei der Landeshauptstadt Kiel, Umweltschutzamt, Abteilung Klimaschutz erhältlich. Kontaktdetails und zusätzliche Informationen zum Thema Solarenergie sind auf der Website kiel.de/solar zu finden.

    Carsten Steffen
    Autor: Carsten Steffen
    Carsten Steffen, Gründer von photovoltaik.sh, bringt sein tiefes Verständnis für Photovoltaik und seine Begeisterung für erneuerbare Energien ein, um Kunden in Schleswig-Holstein seit 2021 schneller und kostengünstiger zu ihrer eigenen Photovoltaikanlage zu verhelfen. Ermöglicht wird das Dank der Zusammenarbeit mit lokalen Solarteuren. Regelmäßige Schulungen runden unsere Expertise ab. Mit der Gründung von photovoltaik.sh sind wir Ihr vertrauenswürdigen Partner für alle, die ihren Stromverbrauch nachhaltig gestalten möchten.
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