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Gewerbe Photovoltaik – Gewerbeanmeldung oder gewerbliche Tätigkeit

Für Betreiber einer Photovoltaikanlage ist in der Regel keine Gewerbeanmeldung erforderlich, es sei denn, es wird eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, wie z.B. die Einspeisung des selbst erzeugten Stroms in das öffentliche Netz. Bei größeren Anlagen ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit ist die Gewinnermittlung wichtig. Umsatzsteuerpflicht entsteht, wenn überwiegend ins Netz eingespeist wird, wobei eine Vorsteueranmeldung beim Finanzamt erforderlich ist. Einkommensteuer wird fällig, wenn die Leistung der Anlage bestimmte Grenzen überschreitet. Die Kleinunternehmerregelung kann von Photovoltaikbetreibern in Anspruch genommen werden, um die Umsatzsteuerpflicht zu vermeiden, solange der Umsatz unter 50.000 Euro liegt. Die Anschaffungskosten variieren, wobei Förderungen die Investition erleichtern können. Gewerbedächer bieten eine effiziente Flächennutzung für Photovoltaikanlagen, Fassadenanlagen sind in der Regel ungünstiger.
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    Wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben, müssen Sie in der Regel kein Gewerbe anmelden. Ein Gewerbe müssen Sie nur dann anmelden, wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn Sie den selbst erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen und Geld damit verdienen. Ebenso müssen Sie ein Gewerbe anmelden, wenn Sie über eine größere Solaranlage verfügen. Hier erfahren Sie, wann Sie eine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen.

    Gewerbe Photovoltaikanlage: Auf die Gewinnsumme kommt es an

    Die Gewinnsumme der Photovoltaikanlage muss ermittelt werden, wenn Sie eine Gewerbeanmeldung vornehmen wollen. Die Ermittlung der Gewinnsumme ist relativ einfach. Hierfür müssen Sie lediglich das Verhältnis der Einnahmen zu den Betriebskosten der Anlage nehmen. Die Betriebskosten einer Photovoltaikanlage sind zum Beispiel die Reparaturkosten, die Wartungskosten oder die Reinigungskosten. Doch auch 5 Prozent der Anschaffungskosten lassen sich über einen Zeitraum von 20 Jahren absetzen.

    Die Ermittlung der Gewinne bei der Photovoltaikanlage als Gewerbe

    Bei einer Gewerbeanmeldung für die Photovoltaikanlage werden sämtliche Einnahmen aus dem Verkauf des Stroms an das öffentliche Stromnetz berücksichtigt. Auch der Eigenverbrauch wird in diesem Fall mit einbezogen. Durch einen hohen Eigenverbrauch steigen automatisch auch die Einnahmen an, sodass Sie mehr Gewinn erzielen können.

    Gewerbe Photovoltaik: Die Behandlung der Umsatzsteuer

    Speisen Sie den überschüssigen Strom ins öffentliche Stromnetz ein, müssen Sie immer die 10 Prozent Umsatzsteuer beachten. Sobald Sie mindestens 50 Prozent Ihres erzeugten Stroms ins öffentliche Stromnetz einspeisen, müssen Sie die Umsatzsteuer übernehmen. Die Einspeisung muss dem örtlichen Energieversorgungsunternehmen bereits vor der Montage mitgeteilt werden. Schließlich hat der Betreiber das Recht, eine Netzverträglichkeitsprüfung der Anlage durchzuführen. Die Regelung der Finanzbehörden bezieht sich auf alle Photovoltaikanlagen. Damit die Umsatzsteuer ordnungsgemäß abgeführt werden kann, müssen Sie eine Vorsteueranmeldung durchführen. Die 19 Prozent Umsatzsteuer führen Sie in der Vorsteueranmeldung an das Finanzamt ab.

    Photovoltaik Gewerbeanmeldung: Alles über die Einkommensteuer

    Einkommensteuer muss von Ihnen nicht bezahlt werden, wenn die Leistung der Photovoltaikanlage unter 30 kWp liegt. Bei einem Mehrfamilienhaus darf die Leistung der Solaranlage pro Wohn- und Gewerbeeinheit nicht über 15 kWp liegen. Pro Person sind 100 kWp zulässig. Danach müssen Sie für die Einkommensteuer der Photovoltaikanlage aufkommen. Die Gewinne müssen Sie demnach über die gesamte Lebensdauer der Photovoltaikanlage versteuern. Die Gewinne aus der Solaranlage müssen Sie zusammen mit Ihren anderen Einkünften angeben. Schließlich fällt für sämtliche Einkünfte, die Sie erzielen, die Einkommensteuer an. Neben dem erzeugten Strom, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, muss jedoch auch der Anteil an selbst genutztem Solarstrom als zu versteuerndes Einkommen angegeben werden.

    Photovoltaik Gewerbe: Nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung

    Es besteht eine Möglichkeit, wie Sie trotz Photovoltaikanlage keine Umsatzsteuer abführen müssen. Sie müssen für Ihre Photovoltaik trotzdem ein Gewerbe anmelden. Allerdings können Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Damit Sie die Kleinunternehmerregelung in Betracht ziehen können, darf der geschätzte Umsatz nicht mehr als 50.000 Euro im aktuellen Geschäftsjahr betragen. Außerdem dürfen Sie keine anderen unternehmerischen Tätigkeiten betreiben.

    Das sind die Preise für ein Photovoltaik Gewerbe

    Je nachdem, wie groß die Anlage ist und welche Leistung die Photovoltaikanlage hat, müssen die Preise individuell betrachtet werden. Momentan liegen die Preise für eine Kilowatt Leistung zwischen 1.000 und 2.500 Euro. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass Sie mehrere Angebote von verschiedenen Fachhändlern vergleichen. Wenn Sie die Preise vergleichen, können Sie mitunter bis zu 30 Prozent an Kosten einsparen.

    Photovoltaikanlagen auf Gewerbedächer installieren

    Noch vor einigen Jahren war der Einbau von Photovoltaikanlagen auf einem Gewerbedach unvorstellbar, da dies einen äußerst komplizierten Vorgang voraussetzte. Mittlerweile hat sich die Lage jedoch geändert, sodass zahlreiche Gewerbedächer mit Solaranlagen ausgestattet wurden. Schließlich ist die Montage an Fassaden sehr ungünstig. Demnach ist es umso wichtig, dass die Gewerbedächer mit hochwertigen Photovoltaikanlagen ausgestattet werden.

    Wichtige Fragen zum Thema Photovoltaik Gewerbe

    Müssen Sie Photovoltaik als Gewerbe anmelden?

    Grundsätzlich muss nicht jeder, der eine Photovoltaikanlage betreibt, ein Gewerbe anmelden. Eine Gewerbeanmeldung ist nur notwendig, wenn man mit seiner Photovoltaik eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Eine gewerbliche Tätigkeit wird ausgeübt, wenn Sie den selbst erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen und daraus Einnahmen erzielen. Auch müssen Sie ein Gewerbe anmelden, wenn Sie über eine größere Solaranlage verfügen.

    Wann muss man Photovoltaik als Gewerbe anmelden?

    Verkaufen Sie mehr als 50 Prozent des erzeugten Stroms an das öffentliche Stromnetz, müssen Sie für Ihre Photovoltaikanlage ein Gewerbe anmelden. Doch auch wenn Sie über eine große Solaranlage verfügen, müssen Sie direkt ein Gewerbe anmelden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Photovoltaikanlage auf einer selbst- oder fremdgenutzten Fläche befindet. Entscheidend für die Anmeldung ist, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausübt.

    Wie melden Sie ein Gewerbe an, wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben?

    Sie müssen sich beim Ordnungsamt oder bei der Gemeinde anmelden, wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Füllen Sie einfach die notwendigen Formulare aus und Sie erhalten einen Gewerbeschein für Ihre Photovoltaikanlage. Haben Sie für Ihre Solaranlage ein Gewerbe angemeldet, müssen Sie sich nicht unbedingt als Mitglied der IHK anmelden.

    Welche Steuern müssen Sie nach einer Gewerbeanmeldung beachten?

    Nachdem Sie erfolgreich ein Gewerbe für Ihre Photovoltaikanlage angemeldet haben, müssen Sie die Abgabe der Umsatzsteuer beachten. Die Höhe der Umsatzsteuer beträgt in diesem Fall 19 Prozent. Um die Umsatzsteuer abzuführen, müssen Sie eine Vorsteueranmeldung ausfüllen. Die 19 Prozent Mehreinnahmen müssen Sie an das Finanzamt abführen. In bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn der Umsatz unter 50.000 Euro im aktuellen Kalenderjahr liegt, können Sie sich auch von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.

    Wie teuer ist die Anschaffung einer Photovoltaikanlage?

    Die Anschaffungskosten für eine Photovoltaikanlage variieren, denn je nach Größe und Leistung können die Preise unterschiedlich hoch sein. Für eine Kilowatt Leistung können Sie mit Kosten zwischen 1.000 und 2.500 Euro rechnen. Allerdings lohnt es sich, die Angebote unterschiedlicher Fachhändler zu vergleichen. Nicht selten können Sie durch den Preisvergleich bis zu 30 Prozent an Kosten sparen.

    Welche Förderungen gibt es diesbezüglich?

    Es lohnt sich, nach verschiedenen Förderprogrammen Ausschau zu halten. Nicht selten erhalten Sie bei der Installation einer Photovoltaikanlage eine Förderung, die nicht zu vernachlässigen ist.

    Carsten Steffen
    Autor: Carsten Steffen
    Carsten Steffen, Gründer von photovoltaik.sh, bringt sein tiefes Verständnis für Photovoltaik und seine Begeisterung für erneuerbare Energien ein, um Kunden in Schleswig-Holstein seit 2021 schneller und kostengünstiger zu ihrer eigenen Photovoltaikanlage zu verhelfen. Ermöglicht wird das Dank der Zusammenarbeit mit lokalen Solarteuren. Regelmäßige Schulungen runden unsere Expertise ab. Mit der Gründung von photovoltaik.sh sind wir Ihr vertrauenswürdigen Partner für alle, die ihren Stromverbrauch nachhaltig gestalten möchten.

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