Um den Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage nachzuweisen, muss ein Inbetriebnahmeprotokoll angefertigt werden. Dieses Protokoll beinhaltet sämtliche Informationen zu dem Betriebszustand der Anlage und muss dann dem jeweils zuständigen Netzbetreiber vorgelegt werden. Um einer Absage weitestgehend aus dem Weg zu gehen, muss sich zwingend an geltende Vorschriften und Richtlinien gehalten werden. Diese sind fest im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankert und festgehalten.
Das Inbetriebnahmeprotokoll soll neben der einwandfreien Funktionstüchtigkeit auch den Zeitpunkt der Inbetriebnahme beweisen. Dieser Zeitpunkt ist enorm wichtig, da von ihm die zu zahlende Einspeisevergütung abhängt. Die Einspeisevergütung wird von dem Netzbetreiber für produzierte elektrische Energie über 20 Jahre hinweg gezahlt. Diese Vergütung ändert sich monatlich und befindet sich seit 10 Jahren auf einem stetigen Abwärtstrend. Deshalb ist eine möglichst frühe Inbetriebnahme nach der erfolgreichen Installation aus finanziellen Gründen zwingend zu empfehlen.
Zuständigkeit
Für eine Inbetriebnahme ist ein Vertreter des Netzbetreibers nicht zwingend nötig. Sollte dieser nicht zugegen sein, ist es empfehlenswert sich mit dem Fachbetrieb, welcher für die Installation zuständig war, auseinander zu setzen, damit dieser die Inbetriebnahme überwacht.
Weiterhin ist man so mit einem qualifizierten Zeugen abgesichert, welches etwaige Unstimmigkeiten leichter aus dem Weg räumt.
Inhalt
Da das Inbetriebnahmeprotokoll als Nachweis für die Inbetriebnahme dient, müssen jegliche Betriebs- und Standortdaten ersichtlich sein.
Dies beginnt bei allgemeinen Angaben bezüglich der Anlage selbst. Wo befindet sich die Anlage, wer ist der Eigentümer, welcher Fachbetrieb hat die Installation durchgeführt und abgenommen sowie jegliche Angaben zu den einzelnen Bauteilen und Modulen. Dies betrifft vor allem die Typenschilder und Seriennummern der Solarzellen, Solarmodule, Wechselrichter, Speichervorrichtungen sowie Steuerungseinheiten und Kabelwerk.
Weiterhin sind für die Leistungsberechnungen die Neigung, Ausrichtung, Montageart, Anzahl der Module sowie deren Leistung. Sicherheitsvorkehrungen wie SI- und FI-Schutzschalter, Erdung und Überspannungsschutz sind aus Sicherheitsgründen ebenfalls anzugeben.
Um die Inbetriebnahme effektiv zu gestalten, ist Kern dieser Inbetriebnahme die erstmalige Stromproduktion. Hier sind Daten bezüglich der Einstrahlungswerte, der Leerlaufspannung sowie der Kurzschlussströme der einzelnen Strings nötig. So kann auch ein Rückschluss über den Wirkungsgrad gezogen werden. Weiterhin sind auch alle Daten zu dem Wechselrichter zu nennen. Hierzu zählen unter anderem Anschlussspannungen und Zählerstände der Einspeise- und Rückspeisezähler.
Sollten bauliche Veränderungen in jeglicher Art an der Photovoltaikanlage vorgenommen werden, ist hier ein neues Protokoll anzufertigen und dies dem jeweils zuständigen Netzbetreiber zuzusenden.