Für Personen, welche eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung größer 100 Kilowatt betreiben, müssen den erzeugten Strom direkt an Stromabnehmer vermarkten. Um den Ausbau erneuerbarer Energien weiterhin zu fördern, wird zusätzlich zu dem Börsenmarktwert eine Marktprämie ausgezahlt. Durch diese Marktprämie soll die finanzielle Lücke zur Energieerzeugung anhand von herkömmlichen Stromträgern geschlossen, sowie die entfallende Einspeisevergütung gemäß dem EEG kompensiert werden.
Die Marktprämie wird von der Bundesrepublik Deutschland aus finanziert und über den jeweiligen Netzbetreiber ausgezahlt. Die Höhe der Marktprämie richtet sich nach dem Börsenmarktwert und der sonst bei kleineren Photovoltaikanlagen gezahlten Einspeisevergütung gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetz. Sinkt der Börsenmarktwert, steigt dementsprechend die Marktprämie und man gelangt so zu einer konstanten Auszahlung für die Menge produzierten Stroms. Diese fixe Einspeisevergütung hält dann für die Dauer des Förderzeitraums an.
Als Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom mit einer installierten Leistung kleiner 100 Kilowatt wird die Höhe der Einspeisevergütung zu Beginn des Förderzeitraums festgelegt und ändert sich über die Zeit nicht mehr. Weiterhin besteht hierbei eine Abnahmegarantie. Im Gegenzug dazu muss man sich als Betreiber größerer Anlagen jederzeit über die jeweils, stets wechselnden Börsenmarktwerte bewusst sein und den richtigen Abnehmer finden, welcher einem möglichst lange Garantien geben kann.
Anwendungsbereich | Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung größer 100 Kilowatt. |
Zweck | Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien und Kompensation der entfallenden Einspeisevergütung gemäß dem EEG. |
Finanzierung | Finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland und ausgezahlt über den jeweiligen Netzbetreiber. |
Berechnung | Marktprämie = Einspeisevergütung gemäß EEG – Börsenmarktwert |
Börsenmarktwert | Abhängig von Angebot und Nachfrage; saisonale Schwankungen (höher im Winter, niedriger im Sommer). |
Anpassung der Marktprämie | Monatliche Anpassung an den gemittelten Monatsbörsenmarktwert. |
Anlagen < 100 Kilowatt Leistung | Feste Einspeisevergütung über den Förderzeitraum; keine Marktprämie. |
Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG) | Wegfall der festen Einspeisevergütungssätze über 20 Jahre; Börsenmarktwerte und Marktprämien sind entscheidend für die Vergütung. |
Anlagen > 350 Kilowattstunden Peak (Gebäude) | Marktprämie nur für maximal 50 % der erzeugten Strommenge; Umstellung auf Eigenverbrauch kann lukrativer sein. |
Börsenmarktwert
Der Börsenmarktwert für Strom aus erneuerbaren Energien verfolgt im Grunde dem Grundsatz von Angebot und Nachfrage. Wenn das Angebot steigt und die Nachfrage gleich bleibt, sinkt der Marktwert und die Marktprämie muss ansteigen. Dies ist beispielsweise im Sommer der Fall, wenn die Sonneneinstrahlung höher und länger ist und der Stromverbrauch aufgrund von fehlendem Heizen geringer ist. Im Winter dagegen ist der allgemeine Energiebedarf höher und durch kürzere Tage der erzeugte Strom geringer. Somit ist hier der Börsenmarktwert sehr viel höher. Durch diese Gegebenheiten kommt es zu einer Saisonalität der Börsenmarktwerte.
Die Besonderheit an der Marktprämie ist, dass sie jeweils an den gemittelten Monatsbörsenmarktwert angeglichen wird. So verringert sich die Marktprämie bei Erlösen oberhalb des Monatsmittels nicht und es können zeitweise höhere Einnahmen als vorgesehen erzielt werden.
Erneuerbaren-Energien Gesetz
Nach Wegfall der festen Einspeisevergütungssätze über 20 Jahre gemäß dem EEG, sind Börsenmarktwerte ganz genau zu beobachten, da hier keine gesetzliche Vergütung mehr existiert. Hier stellt sich nun die Frage, ob die erzeugte Energie aus erneuerbaren Energien weiterhin verkauft wird oder etwa im Eigenverbrauch genutzt wird.
Durch immer weiter sinkende Investitions- und Betriebskosten für die gleiche Menge an installierten Leistung werden die Kosten je eingespeister Kilowattstunde immer günstiger. So wird zwangsläufig die Marge erhöht.
Derzeit bekommen Betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 350 Kilowattstunden Peak, welche an Gebäuden montiert sind, lediglich für maximal 50 % der erzeugten Strommenge die sogenannte Marktprämie. Daher wird die Umstellung auf einen Eigenverbrauch immer lukrativer, da auch Strompreise immer weiter ansteigen.